AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrzeugpflege Pabst
Allen zwischen “Fahrzeugpflege-Pabst“ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden
Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu
diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche, etc.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB
abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich
angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so blieben die restlichen Klauseln
und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§ 2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln sein und
werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/- Aufbereitung muss der Kunde
eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge
müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme
behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht
mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der
Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50 % des ausgemachten Preises, mindestens aber von
30 ,00 € in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
§ 4 Reklamationen
4.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe
des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend
gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation
berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich
festzuhalten.
4.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw.
verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine
Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
§ 5 Haftung und Garantie
5.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn
dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2. Bei Lackschäden, di durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften
Lacken haben, wie zum Beispiel durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken,
Kratzern etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter
geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht
aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen.
Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird
eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem
Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden
Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Feigen, Antennen,
Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw.
unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird
nicht übernommen.
5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier
Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der
Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie
Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeuges.
5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (Z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber
verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden
bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom
Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung
der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers
und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser
Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor
der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
6.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch
die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der
Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§ 7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung
vermerkt sind.
7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der
Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§ 8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom
Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind,
entsprechend Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der
Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den
Orientierungspreisen abweichen.
8.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle
Behandlung erforderlich ist7kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von
Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten
werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt
werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen
Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4 ‚Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt
und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
§ 9 Fahrzeugüberführung
9.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem
Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor
Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. ihm mitgeteilt.
9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein
Übernahmeformular auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die
durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich
festzuhalten. Siehe § 6. Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die
Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
9.3. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die
Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der
Übergabe.
§ 11 Sonstiges
11.1. Erfüllungsort ist Senftenberg
11.2. Gerichtsstand ist Senftenberg
11.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.